SPD Ulmer Alb / Oberes Lonetal

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Brief an Martin Rivoir bezüglich Wahlrecht

Veröffentlicht am 13.02.2014 in Arbeitsgemeinschaften

Herrn
Martin Rivoir
Söflinger Straße 145
89077 Ulm

Änderung des Landtagswahlrechts in Baden-Württemberg

Lieber Martin,

im grün-roten Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass geprüft wird, wie das Landtagswahlrecht geändert werden kann, damit sich der Frauenanteil im Landtag deutlich erhöht. Mit 19 % Frauenanteil bildet Baden-Württemberg im Ländervergleich mit Abstand das Schlusslicht.
Das darf so nicht bleiben.

Pressemeldungen war zu entnehmen, dass die Regierungskoalition von einer Änderung des Landtagswahlrechts zu Gunsten des Gesetzes für mehr Bürgerbeteiligung Abstand nimmt. Einerseits wird die im Koalitionsvertrag versprochene Bürgerbeteiligung mit der notwendigen 2/3 Drittelmehrheit im Parlament umgesetzt, andererseits wird beim Landtagswahlrecht der ungleich leichtere Weg einer einfachen gesetzgeberischen Mehrheit nicht in Angriff genommen!?
Dafür haben wir kein Verständnis!

Als Bürgerinnen und Wählerinnen erwarten wir, dass Wahlversprechen eingehalten werden. Die Regierungsprogramme beider Regierungsfraktionen sowie der Koalitionsvertrag enthielten eine entsprechende Absichtserklärung. Wählerinnen werden nicht verstehen, wenn die Koalitionspartner untätig bleiben und werden sich sehr wohl überlegen, wem sie das nächste Mal ihre Stimme geben.

SPD und Grüne haben hier die historische Chance, etwas auf den Weg zu bringen, was 58 Jahre CDU-Politik nicht fertig gebracht hat.

Wir fordern Dich daher auf, dich aktiv in deiner parlamentarischen Arbeit für eine Änderung des Landtagswahlrechts einzusetzen. Damit erreichen wir nicht nur eine stärkere Frauenbeteiligung im Parlament, sondern auch ein insgesamt transparenteres Wahlrecht, wie es die meisten anderen Bundesländer bereits haben. Die Kritik, das baden-württembergische Wahlsystem sei eines der intransparentesten der Republik“, fußt auf der Vergabe der Zweitmandate in den Regierungsbezirken statt auf der Landesebene. Aus diesem Grund ist es dem Wähler unmöglich, die Folge seiner Stimme für die Vergabe der Zweitmandate einzuschätzen.

Mit solidarischen Grüßen

Heidi Ankner

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